hallo
Im moment bin ich in der Grundsicherung.
Will dort aber raus.
Ist das möglich?
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Öhm, knapper Schreibstil ist ja nicht verkehrt, aber etwas mehr Infos braucht es schon.... Grundsätzlich ist natürlich in der Theorie viel möglich. Auch arbeiten...
Ich wohne in einer wohneinrichtung und will davon weg
habe gelesen das ich ein attest von einen arzt brauche um wieder als Arbeitsfähig eingestuft zu werden
Du bist erwerbsunfähig und das sollte die Rentenversicherung festgestellt haben. Da reicht ein Attest von irgendeinen (Haus)Arzt natürlich nicht aus.
Ansonsten schildere dein Problem bitte ausführlicher, ansonsten ist keine Hilfe möglich.
Weitere Beiträge in diesem "Brocken" Stil werden daher in Zukunft kommentarlos gelöscht!
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Ich bin beim st georg über sozial Gesetz Buch 12 glaub ich angebunden.
Bin schon 7 jahre dort. Die stadt meinte ich könnte nicht auf dem zweiten Arbeitsmarkt gefördert werden. Nicht mal eine bezuschussung wurde mir gewährt. Obwohl der Arbeitgeber meinte er würde mich dann nehmen.
werkstädte hätten die aber bewilligt
Und was hat das jetzt mit der Frage zu tun, wer dich als voll erwerbsunfähig eingestuft hat? Sei mir nicht böse, aber ich habe den Eindruck, das ist vollkommen korrekt so.
Wenn dich jemand einstellen will, kann er das gern machen, dann brauchst du ja weder SGB II noch XII mehr.
Du kannst dich auch an Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle wenden. Dort kannst du dich zu deinem Problem beraten lassen. Eine geeignete Stelle in deiner Nähe findest du unter http://www.teilhabeberatung.de
Ob Du Sozialhilfe bekommst oder Alg 2, hängt davon ab, ob Du arbeitsfähig bist. Und hierüber entscheidet der Rentenversicherungsträger. Der Rentenversicherungsträger kann seine Entscheidung aber nur treffen aufgrund der Ärzte, die dich behandeln und Arztbriefe schreiben. Das heißt, der Arzt entscheidet zwar nicht darüber, ob Du arbeitsfähig bist oder nicht. Aber er schreibt einen Brief über Deinen Gesundheitszustand und je nachdem, was er schreibt, beeinflusst dies die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers. Wenn Du also raus willst aus der Grundsicherung, dann solltest Du den Ärzten, die Dich behandeln , sagen, dass Du wieder arbeiten möchtest und sie bitten, einen Arztbrief zu verfassen, in dem Dein Gesundheitszustand als möglichst gut dargestellt wird (soweit sie dies vertreten können). Dann kannst Du Deinen Rentenversicherungsträger anrufen und mitteilen, dass sich Dein Gesundheitszustand verbessert hat und eine Neubewertung erbitten, da Du denkst, dass Du nun wieder arbeiten kannst. Dann müsste der Wechsel eigentlich klappen, denn die sind natürlich froh, wenn sie nicht weiter für Dich zahlen müssen. Allerdings solltest Du Dich vorher wirklich beraten lassen, da dieser Schritt dann vielleicht auch weitere Konsequenzen hat (vielleicht ist der Wohnplatz an die Grundsicherung gebunden oder Du verlierst Zuschüsse oder was auch immer). Also vorher genau erkundigen. Arbeitsfähig bist Du übrigens, wenn Du mehr als drei Stunden täglich arbeiten kannst.
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Es gibt ein Budget für Arbeit. Geregelt ist dies in § 61 SGB IX.
Abs.1
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 haben und denen von einem privaten
oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen
oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, erhalten mit Abschluss dieses Arbeitsvertrages als Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit.
Ich würde an Deiner Stelle mit eine/m/r Sachbearbeiter/in über dieses Thema reden.