Mein Kind über 25 wohnt bei mir zu Hause, bekommt Sozialgeld...Grundsicherung... arbeitet in einer WfbM. Ich habe bis vor kurzem ALG2 bezogen, gehe jetzt wieder arbeiten...Brutto ca. 1500, Netto ca. 1200€. Bin außer dem die gerichtlich bestätigte Betreuerin meines Sohnes mit allen Aufgabenkreisen von Vermögensvorsorge bis Gesundheitsvorsorge.
Wie ich noch ALG2 bezogen habe, wurde die Miete je ein Teil vom Jobcenter, ein Teil vom Sozialamt übernommen. Jetzt wo ich in Arbeit bin, bezahlt das Sozialamt für meinen Sohn nur noch eine Pauschale für die Miete in Höhe von ca. 26€. Sozialamt begründet dies, mein Sohn steht nicht im Mietsvertrag, also nur noch Pauschale.
Vorher hieß es immer jeder bildet seine eigene Bedarfsgemeinschaft, da er über 25 ist & wir somit eine Haushaltsgemeinschaft bilden & jetzt auf einmal diese Begründung vom Sozialamt.
Lohnt sich hier ein Widerspruch & wie soll ich oder kann ich diesen begründen? Danke für Eure HIlfe.