Hallo.
nach über 1 Jahr Kampf + Widerspruch wurden mir jetzt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung genehmigt.
In Kürze wird sich ein Rehaberater mit mir in Verbindung setzen.
Folgender Text irritiert mich dabei:
Bitte informieren Sie Ihren Vermittler bei der ARGE über den Sachstand.
Sollte die Vermittlung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich sein, zahlen wir Zuschüsse an den Arbeitgeber.
Sie werden gebten, sich neben den Bemühungen der ARGE und unseren Bemühungen selbst um einen entsprechenden Arbeitsplatz zu bemühen.
Von der ARGE hieß es ursprünglich, dass aufgrund meiner Vorgeschichte keine Vermittlungsvorschläge kommen und ich Nahtlosenarbeitslosengeld bekomme, solange ich mich mit der RV im Widerspruchsverfahren befinde.
Zeitgleich zum Schreiben der Rentenversicherung kam jedoch jetzt ein Vermittlungsvorschlag auf einen anspruchsvollen 40-Stunden Job.
Bei mir liegen Diagnosen zugrunde, die es ohne LTA nicht zulassen mich auf einen normalen Arbeitsplatz zu bewerben.
(Angststörungen, soziale Phobien)
Der Sinn von LTA soll aus meiner Sicht ja vielmehr sein, dies erst dadurch wieder zu ermöglichen.
Meine Frage ist nun, wie verhalte ich mich richtig ohne etwas falsch zu machen?
Wenn ich die ARGE informiere, dass ich mich auf die Stelle wegen benötigter LTA Leistung nicht bewerben kann, wird mir dies nachteilig ausgelegt?
Oder wie reagiere ich da nun am Besten?
Heißt das eventuell sogar, dass die ARGE nicht mehr weiter zahlt, oder zahlt diese auf jeden Fall bis zum Antritt der Maßnahme, wo ja dann wieder die RV Übergangsgeld zahlt?
Bis zum Antritt in einer entsprechenden Reha-Bildungseinrichtung dürfte auch nochmals etwas Zeit vergehen.
Vorstellig wurde ich in so einer bereits und es wurde dort eine 3-Monatige Anpassungsfortbildung empfohlen.