Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe ein Anliegen und bin auf Hilfe angewiesen.
Meine Mutter (71 Jahre alt) bekommt seit 2010 zu ihrer kleinen Rente (ca 650 Euro) Grundsicherung. Gegen Ende letzten Jahres wurde sie vom Amt der Stadt Mainz nun mehr oder weniger gedrängt Wohngeld zu beantragen.
Jetzt kam letzte Woche der Bescheid das sie in Zukunft Wohngeld in Höhe von 79 Euro bekommt. Da dies als Einkommen gewertet wird bekommt sie ab sofort keine Grundsicherung mehr. Soweit so gut. Nun stand in dem Brief aber auch das die Rente jetzt für den März vom Amt " vereinnahmt" wird, sie somit ausschließlich für den kompletten Monat März 79 Euro zur Verfügung hat. Miete muss sie jetzt auch selbst zahlen. Da wir uns momentan eine 44 qm Wohnung teilen muss sie ca 220 Euro Miete zahlen. Nachdem wir gestern bei der Stadt angerufen haben um zu fragen ob wir das alles richtig verstanden haben und wie sie von 79 Euro leben soll kam als Antwort das ich ja die Hälfte der Miete zahlen könne..da ich aber momentan selbst von hartz 4 lebe und dies auch dem Amt bekannt ist frage ich mich wie man so etwas sagen kann. Daraufhin habe ich bei der Wohnraumstelle angerufen und einen Mietrückstand von 220 Euro für den März angekündigt da ich von Hartz 4 nicht meine Mutter komplett unterstützen kann sowie die Miete übernehmen kann. Die Antwort dieser Stelle war, ich solle doch schauen ob ich nicht durch Hartz 4 Rücklagen das Geld auftreiben könne....
Meine Frage ist nun, ist das wirklich zulässig das Sie ausschließlich von 79 Euro leben muss? Gibt es keine Möglichkeit das wir uns dagegen wehren können?
Falls jemand eine Idee hat wäre ich sehr dankbar!
PS: Im Jahr 2010 gab es einen Mietrückstand, durch ein Darlehen des Amtes wurde dies ausgeglichen, im Rahmen dessen musste sie aber unterschreiben das die Rente an die Stad gezahlt wird und diese dann das Geld an meine Mutter weiterleitet. Deswegen wurde die Rente nicht an sie direkt gezahlt