Hallo in die Runde!
Ich bin etwas ratlos und auch Internetrecherchen bringen mich nicht ganz zur Beantwortung meiner Frage, darum freue ich mich, wenn ihr mir helfen könnt. Ich habe für 18 Monate als Angestellte in Großbritannien gearbeitet (von Januar 2019 bis Juni 2020) und bin aktuell wieder in Deutschland angestellt. Meine Anstellung in Deutschland wird sich auf 6 Monate belaufen. Ich habe von einer weiter zurückliegenden Anstellung in D noch 2 Tage Restanspruch. Ich frage mich, ob ich, wenn ich wieder arbeitssuchend werde, einen Anspruch auf ALG I habe. Großbritannien ist, während ich dort angestellt war, aus der EU ausgetreten. Davor war ich aber schon über 12 Monate dort angestellt und dann gab es eine Übergangsphase. Kann mir jemand sagen, ob die Zeit im EU-Ausland angerechnet wird und wie das in meinem Fall mit dem Brexit aussieht?