Hallo zusammen,
ich darf mich kurz vorstellen. Bin Chris, 42 Jahre, ledig aus Köln und beziehe Aufgrund einer seltenen Erkrankung seit Juli 2019 eine befristete Erwerbsminderungsrente in Höhe von aktuell 433,27€.
Die volle EU wird noch bis zum 28.02.2021 durch die DRV übernommen, der Antrag über die Fortzahlung wurde im November eingereicht und wird aktuell noch Bearbeitet (Ärztliche Befunde eingeholt). Da keine Gesundheitliche Verbesserung in Sicht ist, gehen wir jetzt einmal rein hypothetisch von einer zweiten befristeten Phase aus, da es ja durchaus sein kann das ein unbefristeter EU andere Regularien im SGB XII in kraft setzt.
Zur aktuellen Situation:
Ich habe im Mai 2019 meine Wohnung (Dachgeschoß, 5 Etage, kein Personenaufzug) gekündigt, da ich nicht mehr im Stande war diese zu Bewältigen. Bin Sportler gewesen, Lungenvolumen ist durch Krankheit stark geschrumpft. Zudem hatte ich eine lang ersehnte Reise angetreten, die ich noch machen wollte solange es mir den umständen entsprechend gut geht.
Nach cirka 5 Monaten kam ich zurück. Es war mit bekannten abgesprochen dass ich übergangsweise bei Ihnen Leben konnte bis ich eine neue Wohnung gefunden hatte. Das habe ich teils in Anspruch genommen, da ich weitergereist bin und keine Wohnung benötigte.
Seit dem Ausbruch der Pandemie, bei uns im März 2020, waren meine Reisen auf Eis gelegt, bis heute.
Antrag 1: Ohne Anmietung von neuer Wohnung
Am 31.08.2020 habe ich den ersten Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingereicht.
Eckdaten:
Grund der Antragstellung: Übernahme der Kosten für Mietwohnung Umzug
Meldeadresse seit Juni 2019 bei Eltern
Keine Einsatzgemeinschaft
Kost und Logis frei (lediglich Couch) in einer 2 Z. Wohnung - Vater pflegebedürftig
Einkommen erwähnte 433,27€
Dieser Antrag wurde abgelehnt, da mein Regelbedarf durch meine EU erreicht ist.
Es wurde weiterhin ein Informationsblatt beigelegt, wie bei Umzug zu handeln ist.
Vorgang 2: Explizit wegen Umzug und übernahme der Wohnkosten.
Habe mir eine Wohnung im Rahmen der Leistungen besichtigt und für gut gefunden.
Direkt mit der Sachbearbeiterin des Sozialen Dienstes der Stadt Köln kontakt aufgenommen und grünes Licht von Ihr bekommen, solte keine Probleme darstellen, Ihre Aussage. 30 Minuten später bekomme ich einen anruf von Ihr:"Bin leider nicht für den Bezirk zuständig, habe es weitergeleitet. Dauert aber ein paar Tage".
Gut drei Tage später liegt auch schon ein Antwortschreiben im Kasten, mit der Antwort: "Da ich aus meiner Sicht keine sozialrechtliche Notwendigkeit für den Umzug erkennen kann, bitte ich um kurze Stellungnahme...."
Ähm was hat den Frau Bezirk K zu Frau Bezirk N übermittelt? Meinen Antrag zumindest nicht.
Gut die Wohnung war eh schon vergeben, da ich kurzfristig nichts rückmelden konnte.
Theoretisch müsste ich für jeden Bezirk der Stadt Köln einen neuen Antrag ausfüllen, dieser würde von allen abgelehnt, da sich ja alle nach dem SGB XII richten.
Nun habe ich aktuell 25.01.21 eine Wohnung in Aussicht, der Vermieter ist sehr geduldig, Mietangebot wurde ausgefüllt und vom Sozialen Dienst, Frau Bezirk K. für gut befunden und befürwortet, allerdings beziehe ich gerade keine Leistungen nach SBG XII, dies müsste durch einen Antrag auf Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII.
Hmm moment mal, ist das nicht der Antrag 1, den ich am 31.08.2020 eingereicht habe und abgelehnt wurde? Die Gute Frau ist jetzt erstmal bis Mittwoch nicht erreichbar und Sie sendet mir den Vordruck per Post, warum nicht via Email wie zuvor auch? Naja egal, habe den ANtrag ja hier und Ihn schon ausgefüllt, bzw das Datum geändert. Hat sich ja Inhaltlich nicht verändert.
Warum sollte dieser Antrag denn nun befürwortet werden? Gibt ja keine Angaben der neuen Wohnung im Antrag.
Einen Mietvertrag bekomme ich nicht, ohne dass das Amt mir die Leitung zugesteht.
Hier beisst sich anscheinend die Katze in den Schwanz.
Ich beschäftige ausgiebig mit dem SGB XII, aber entweder finde ich nichts was auf mich zutrifft, oder es gibt da ne Lücke im Gesetzestext.
Ich habe ja anscheinend eine Wohnung, für diese muss ich nichts zahlen, demnach brauche ich auch keine. Privatsphäre und oder Rückzugsorte brauch ich nicht, eine Couch reicht.
Ihr könnt euch sicherlich vorstellen das ich auch Zwischenmenschliche Bedürfnisse habe. Der Ereignishorizont speziell dieser Sachbearbeiter scheint der Kopierer zu sein.
Was ich noch machen könnte wäre wohl mich Obdachlos zu melden und dann evtl. als Härtefall behandelt zu werden.
Wow, vielen Dank das DU den kompletten Text gelesen hast, dass war vermultich ein Abendfüllender Bericht. Ich hoffe er ist einigermaßen übersichtlich.
PS.: Ich werde nun noch einen "fiktiven" Antrag aufsetzen der hypothetisch gesehen die in Aussicht gesetzte Wohnung einbezieht. Mal sehen.
Was funktioniert da nicht in der Antragstellung?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß Chris aus Köln