Kurz und knapp EKS vergessen, eine Rückforderung "kam per Einschreiben" (Brief nie erhalten) -> Widerspruchsfrist versäumt.
Trotzdem Widerspruch geschickt. Mir war natürlich klar, dass es abgelehnt werden wird also war es zeitgleich auch ein Überprüfungsantrag.
Überprüfungsantrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich ja einen Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid einlegen könnte und auch habe.
Ja habe ich. Wurde formal abgelehnt weil die 1-Monatsfrist nicht eingehalten wurde.
Also der Bescheid wurde nicht bestätigt sondern der Überprüfungsantrag selber wurde abgelehnt. Kommen die mit sowas etwa irgendwie durch?
Der Sinn des Überprüfungsantrages ist doch, dass man noch was machen kann auch wenn fristen schon verstrichen sind.