Guten Tag,
wäre toll wenn jemand hier ähnliche Erfahrung hat und mir helfen kann. Folgende Situation: Mein Vater ist vor 5 Jahren verstorben, er hatte von seinem Vater die kompletten Besitztümer vorher überschrieben bekommen. Da er keinen Willen bezüglich der Erbverteilung hinterlassen hat bekam seine Frau, meine Mutter, die Hälfte und ich sowie meine beiden Schwestern jeweils den Anteil aus dem restlichen Erbe. Später wurde alles an meine Mutter zurück überschrieben da ich und meine Zwillingsschwester noch BaföG erhielten. Nun ist mein Großvater vor 2 Jahren pflegebedürftig geworden und ist seitdem stationär in einem Pflegeheim untergebracht. Meine Mutter ist seine gesetzliche Vertretung. Da die Kosten für das Pflegeheim seine Rente übersteigen wird das angesparte meines Großvaters wahrscheinlich nicht mehr für das nächste Jahr reichen. Da wir nicht in der Lage sind die Differenz zu decken ziehen wir in Betracht Hilfe zur Pflege für ihn zu beantragen. Nun ist die Frage ob das Sozialamt Ansprüche irgendwelcher Art, zum Beispiel wegen der Vererbung seiner Besitztümer, an uns geltend machen kann. Im Verhältnis zu ihm sind wir 3 Enkel und eine Stieftochter. Außerdem besitzt er noch ein Auto mit einem Restwert von ca. 9000 €. Dies soll verkauft werden da es die Ersparnisse noch weiter anknabbert, inwiefern kann es dort Probleme geben falls das Auto an meine Mutter zu einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis verkauft wird (das Auto sollte schon länger von meiner Mutter benutzt werden, aber da es den Schonbetrag übersteigt würde es ja vermutlich zum Verkauf gezwungen werden).
Schonmal danke im Voraus