Guten Tag.
Seit Anfang diesen Jahres beziehe neben einer kleinen Rente ergänzend Grundsicherung.
Leider kann die Krankenkasse bis heute keine Beitragshöhe berechnen und in Rechnung stellen,
da das früher zuständige Jobcenter angeblich dafür notwendige Daten trotz mehrfacher Nachfrage
bisher nicht übermittelt hat. Krankenversichert bin ich dort aber - bisher eben nur ohne Beiträge zahlen zu müssen.
Eines Tages wird daher eine große Forderung von Krankenkassenbeiträgen auf mich zukommen,
etwa ein Jahresbeitrag - oder mehr.
Wird das Sozialamt diese rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung oder Bewilligung der Grundsicherung
dann auch noch übernehmen? Wenn ja, gibt es Informationen und Gesetzestexte dazu, auf die man sich ggfs.
beziehen kann? Wenn nicht, müsste die Behörde, die die Verzögerung zu Verantworten die Kosten tragen?
Vielen Dank!