hallo
ich schreibe hier im Forum für eine Verwandte. Sie wohnt gemeinsam mit ihrer Tochter in einem Haus, welches sie gemietet hat.
Die Mutter bezieht volle Erwerbsminderungsrente, gepaart mit Wohngeld. Diese Kombination bezieht sie schon seit einigen Jahren. In den Leistungen die sie bezieht, ist auch das enthalten, was zusätzlich von den Ämtern für ihre Tochter bekommt.
Jetzt hat aber die Tochter Bafög beantragt und die Tochter bekommt offenbar etwas über 700,- Euro Bafög, aber das Bafög wurde offenbar für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet und die Mutter erhält deshalb jetzt unter 100,- Euro Wohngeld.
Die Tochter macht eine Berufsausbildung, und sie muss für die Ausbildung monatlich nichts bezahlen, ausser was eben für Schulmaterial und für Bücher anfällt.
Meine zwei Frage sind jetzt, bitte beantwortet sie getrennt für sich:
1) Ist das Anrechnen des Bafög innerhalb der 2-er Bedarfsgemeinschaft gerechtfertigt ?
2) Meine Cousine, also die Mutter möchte jetzt zusätzlich zu ihrer Erbwerbsminderungsrente anstatt des Wohngeldes, die Grundsicherung beantragen. Wenn sie dann zu ihrer Rente Grundsicherung bezieht, wird da dann das Bafög auch bei der Grundsicherung angerechnet bzw. das Bafög wieder von der Grundsicherung abgezogen, genauso wie vom Wohngeld ?
3) Welche Möglichkeiten hat die Mutter, um viell. doch mehr Leistungen für sich und ihre Tochter zu erhalten ?
Danke für die Hilfe
Kai