Einen schönen Guten Tag.
Kürzlich schloss ich meine Ausbildung ab, bin 25 und wohne bei meinen Eltern. Corona bedingt konnte ich nicht übernommen werden, daher beantragte ich ALG II, da dies gemäß AfA Rechner gering ausfällt, habe ich Anspruch auf ALG II. Dies würde ich nun auch gerne beantragen. Ich habe mich vorab informiert, vor allem was das Thema Schonvermögen angeht. Wie ich gelesen habe, wurde dies Corona-Bedingt erhöht? Wenn ich von dem regulären Satz ausgehe 25x150+75= 4500. Addiere ich meine Konten und Bausparvertrag zusammen, bin ich bei 4.000. Somit wäre ich nach meiner Rechnung im Grünen bereich. Nun habe ich mir vor ca. einem Jahr ein neues Hobby zugelegt. Da ich allgemein sehr geschichtsinteressiert bin, begann ich mit dem Militaria Sammeln. In meinem Fall, Schirmmützen aus der DDR, Stahlhelme und Atemschutzmasken (umgangssprachlich Gasmasken). Diese hole ich mir auf Flohmärkte, sofern ich dort eine finde, die allermeißten befinden sich im Bereich von 5-15 Euro. Auf dem Antrag sah ich das Feld "Antiquitäten". Da die meißten Sachen keine 40 Jahre alt sind und der Stück-Wert sehr gering ausfällt, (meine Stehlampe ist wertvoller als die meisten Mützen zusammen) möchte ich wissen, ob ich diese Angeben muss? Ich habe bereits ein wenig gegoogelt und fand bislang nur zwei Berichte über eine Münzsammlung welche sich im Wert auf ca 27.000 bezog und einen Ü-Ei-Figuren Sammler, welcher damit auch noch Geld verdient finden. Eine genaue Definition des JC zum Thema Antiquitäten fand ich nicht.