Guten Tag,
ich beziehe seit geraumer Zeit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (knapp 200 Euro). Im Februar habe ich mein erstes Kind bekommen, bis August habe ich kein Unterhalt vom KIndsvater erhalten. Jedenfalls hatte ich dem Sozialamt bereits im Juli mitgeteilt, dass der Kindsvater ab 01.08.2020 Unterhalt (300 Euro) zahlen wird. Am 3. September hatte mir das Sozialamt geschrieben, dass mein Kind Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII hätte und ich den Antrag dafür ausfüllen sollte - Dies hatte ich schriftlich abgelehnt, da ich nicht wollte, dass auch noch mein Kind Leistungen bezieht. Am 30. September hat das Sozialamt daraufhin geantwortet, dass mein Kind ein "übersteigendes Einkommen" besitze (Kindergeld 204 Euro - Unterhalt 300 Euro), gleichzeitig schreiben SIe aber auch dort, dass er _ggf._ Anspruch auf Leistungen hätte. Ein Widerspruch in sich. Auf jeden Fall fordert das Amt nun (nach 3 Monaten(!!)) ~550 Euro von mir zurück, da ja mein Kind zu hohes "Einkommen" besitze - Dementsprechend zahlt das Sozialamt für mich nur noch 18 Euro monatlich. Jetzt die Frage - Kann das Amt tatsächlich diese Summe von mir zurückfordern, obwohl ich bereits im Juli mitgeteilt habe, dass ab August Unterhalt gezahlt wird?