Zu meiner Situation:
- ich beziehen seit 2017 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- ich arbeite in einer Werkstatt für behindert Menschen (WfbM)
- mein getrennte lebender Ehemann (Rentner) zahlt für mich den Unterhalt an das Sozialamt
- nun habe ich mich dazu entschlossen (weil leider keinen Änderung in Sicht), einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellt
Zu meiner Frage:
Wenn mir die DRV meinen Antrag genehmigt, kann mein getrennt lebender Ehemann den für mich zu viel bezahlt Unterhalt bei Sozialamt zurück fordern?
Schon mal schönen Dank im voraus für eure Hilfe.
MfG Wasiss