Hallo habe eine frage, bin aufstocker ich muss für oktober ein darlehn aufnehmen damit ich meine miete und strom bezahlen kann weil ich vom jobcenter erst geld für oktober bekomme wen ich meine verdienst abrechnung vorlege) ist das rechtens?
aufstocker
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dazu ich arbeite erst seit den 21.09 wieder war davor seit den 17.07.20 krankgeschrieben
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Ja, wieso nicht? Rechtsgrundlage ist § 24 Abs. 4 SGB II, was dir das JC bestimmt auch mitgeteilt hat.