Hallo zusammen,
durch eine Verkettung unglücklicher Umstände gepaart mit Unfähig- bzw. Dummheit meinerseits habe ich die Abgabe einer EKS so lange verpennt bis ich einen Bescheid über die Rückzahlung der Leistungen erhalten habe. Gegen diesen habe ich inkl. Vorlage aller nötigen Dokumente Widerspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt wurde weil dieser das Amt einen Tag (!) nach Ablauf der Frist erreicht hat. Dies ist auch die einfache Begründung dass der Widerspruch als unzulässig verworfen wird. Die Erstattung übersteigt die Grenze von 5000 EUR leider um ein paar Euro.
Jetzt bleibt mir nur noch die Klage beim Sozialgericht.
Der Brief mit dem Widerspruch wurde an einem Donnerstag vor dem Wochenende versendet, am Montag endete die Frist, das Amt sagt es hätte den Brief erst am Dienstag erhalten. Datiert ist das Anschreiben korrekt.
Hat jemand evtl. Erfahrungen mit einem solchen Fall? Hat eine Fristüberschreitung um einen Tag da irgendwie eine Chance? Muss/kann das Amt beweisen, dass der Brief erst am darauffolgenden Tag angekommen ist? Heisst die Anwaltspflicht ab 5000 EUR Streitwert, dass ich mir bereits für die Einreichung der Klage einen Anwalt nehmen muss?
Für jegliche Tips und Antworten wäre ich euch super dankbar.
Viele Grüsse,
Frank