Das Sozialamt hat mir einen Brief geschickt, dass der Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen nicht eingegangen ist. Sie fordern mich auf, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Bankbescheinigung und das Antragsformular bis spätestens 8.9.2020 einzureichen, andernfalls kann eine Weitergewährung der Leistungen ab dem 1.10.2020 nicht erfolgen. Der Wert meines Depots ist inzwischen auf über 7.000,- € angestiegen und wird voraussichtlich bis zum 1.10. noch auf mindestens 8.000,- € ansteigen.
Da dieser Wert erheblich über dem Freibetrag liegt, wird der Antrag ja ohnehin abgelehnt, also brauche ich ihn doch eigentlich auch gar nicht erst einreichen. Auf der anderen Seite werden meine Vorräte vielleicht ungefähr drei Monate reichen, so dass ich ab Februar 2021 einen erneuten Antrag stellen müsste.
Jetzt frage ich mich, was mich als "Strafe" erwartet, wenn ich jetzt keinen Antrag stelle und die gewünschten Belege nicht einreiche. Dass mir ab November die Leistungen eingestellt werden, ist natürlich klar, aber kann mir dann ab Februar nächsten Jahres die Leistung versagt werden wegen der jetzt fehlenden Mitwirkung? Oder habe ich sonst irgendwelche Nachteile zu befürchten, wenn ich jetzt keine Reaktion zeige?