Angenommen jemand hat einen fiktiven Betrag von 2500 EUR brutto verdient und war jahrelang in einer Firma beschäftigt.
Im Dezember 2018 hatte derjenige noch eine Einmalzahlung von 5000 EUR brutto erhalten.
Seit März 2019 ist derjenige arbeitsunfähig krankgeschrieben, dazwischen gab es eine medizinische Reha mit Übergangsgeld, im September 2020 wird er ausgesteuert und erhält Nahtlosigkeits ALG 1.
Wie wird jetzt der ALG 1 Betrag errechnet? Vom niedrigen Krankengeld bzw. Übergangsgeld, oder vom Gehalt der letzten 12 Monate vor der Erkrankung, also vor März 2019?
Berechnet sich das ALG 1 dann vom Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Krankschreibung oder quasi vom Restzeitraum (6 Monate) indem überhaupt Gehalt bezogen wurde?
Also nochmals in Kurzform:
Seit März 2019 krankgeschrieben, Im September 2020 ausgesteuert.
Berechnung:
Zeiraum: März 2019 - September 2020 = 1,6 Jahre ohne Gehalt
Wird dann das ALG 1 nur noch von dem Gesamtgehalt in den verbliebenen 6 Monaten vor März 2019 berechnet (weil auf 2 Jahre ausgedehnt) oder von März 2019 dann 12 Monate zurückgerechnet und dann vom Schnitt des monatlichen Bruttoeinkommens?
Ich hoffe die Frage ist klar, weil ich irgendwo gelesen habe dass auch ein fiktives Gehalt berechnet werden könnte, wenn man vor der Krankheit nicht auf 150 Tage kommt..?