Angenommen jemand hat einen fiktiven Betrag von 2500 EUR brutto verdient und war jahrelang in einer Firma beschäftigt.
Im Dezember 2018 hatte derjenige noch eine Einmalzahlung von 5000 EUR brutto erhalten.
Seit März 2019 ist derjenige arbeitsunfähig krankgeschrieben, dazwischen gab es eine medizinische Reha mit Übergangsgeld, im September 2020 wird er ausgesteuert und erhält Nahtlosigkeits ALG 1.
Wie wird jetzt der ALG 1 Betrag errechnet? Vom niedrigeren Krankengeld bzw. Übergangsgeld, oder vom Gehalt der letzten 12 Monate vor der Erkrankung, also vor März 2019?