Hallo,
ich habe ein Anliegen das mich belastet.
Kurze Chronologie:
- Seit März 2019 krankgeschrieben
- im April 2019 Antrag bei der DRV auf medizinische Reha gestellt
- erst im August 2019 Bewilligung für medizinische Reha
- erst im Dezember 2019 freier Therapieplatz
- Ab Anfang Dezember 2019 zweimonatiger stationärer Klinikaufenthalt.
- Noch vor Entlassung wurde mit Hilfe des Sozialdienst der Klinik Antrag auf LTA (Teilhabe am Arbeitsleben) gestellt.
- Rentenversicherung lehnte 2 Monate später ab, dagegen wurde Widerspruch erhoben
- Erst weitere 2 Monate später will die RV Unterlagen meines behandelnden Arztes bzw. man soll erneut Formulare ausfüllen, obwohl sowohl von der Klinik als auch vom Facharzt bereits dieselben Diagnosen ausführlich dargelegt wurden und eine LTA Maßnahme dringend empfohlen wird
- Jetzt im Juli 2020 verlangte die RV zu einem weiteren Gutachter zu gehen, obwohl mittlerweile von 3 unabhängigen Stellen (Klinik, Facharzt und auch berufliche Trainingseinrichtung) die Maßnahme als notwendig bescheinigt wird. Gutachter Termin hat stattgefunden und auch dieser meinte die berufliche Reha zu empfehlen.
Durch dieses ewige Hin- und Her komme ich jetzt zum Ende des Krankengeldbezugs und habe Angst wie es weitergehen soll.
Einerseits lese ich dass die Nahtlosregelung greift wenn ein Antrag bei der RV anhängig ist, andererseits dass die Afa erneut einen Gutachter beauftragen kann und wenn dieser eine Leistungsfähigkeit von mind. 15 Stunden/Woche bescheinigt, ich ein riesen Problem bekomme falls das ALG I nicht oder nur viel weniger gezahlt würde.
Dann heißt es, man solle die Afa nicht wissen lassen dass man weiter krank geschrieben ist, weil man nur ALG I beziehen kann wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?
Das Arbeitsverhältnis besteht derzeit noch, Kündigung oder Beendigung ist momentan nicht gegeben.
Ist es ein Unterschied ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht? Muss eventuell gar nicht die Afa, sondern hier die RV zahlen?
Das Ziel war ursprünglich, noch während des Krankengeldbezugs in die LTA Maßnahme überzugehen, um dadurch Übergangsgeld zu erhalten und aus der Maßnahme heraus beruflich wieder Fuß zu fassen.
Fakt wird sein, dass der Arzt mich nach Ende des Krankengelds aber weiter krankschreiben wird.
Ich weiß einfach nicht wie ich mich richtig verhalten soll.
Kann mir jemand helfen?