Hallo Forum.
Zur Zeit wohne ich allein in meiner 50 m² Whg in RLP und beziehe Grundsicherung im Alter, also den normalen Regelsatz.
Demnächst könnte ich eventuell in eine 2er-WG (mit Untermietvertrag) zu einer regulär arbeitenden Person in einem anderen Landkreis umziehen.
Teilen würden wir uns lediglich Küche, Bad und Wohnzimmer.
Ich gehe davon aus, dass ich dann nicht mehr Haushaltsvorstand - sondern Angehöriger sein werde und mir 10% vom Regelsatz abgezogen werden. Das ist OK.
- Wie verteilt sich in dieser Konstellation aber die Miet, Neben- und Heizkostenberechnung? Werden auch hier 10% abgezogen?
- Muß der Hauptmieter seine Einkünfte darlegen, was ja auf eine unterstellte "Bedarfsgemeinschaft" hinaus liefe?
- Muß ich das das neue zuständige Sozialamt um Genehmigung bitten und darf es meinen dortigen Neuantrag ablehnen?
Ich beabsichtige KEINE Umzugs- und Renovierungskosten zu beantragen. Lediglich anteilig die neue Kaution in Verrechnung mit der aktuellen.
Wäre toll, wenn Fragen hilft.
Schönen Gruß
Quo vadis