Hallo liebe Community, ich brauche dringend euren Rat.
Die Sachlage:
Mein Vater ist am 29.01.20 verstorben, ich bin seine einzige Tochter und habe das Erbe ausgeschlagen , ebenso alle anderen die in Frage kommen könnten.
Er wohnte 40 Jahre mit meiner Mutter zusammen die ihn bis zum Tod auch gepflegt hat - jedoch waren die beiden nie verheiratet.
Ich bekomme BaföG und habe einen 8 jährigen Sohn, wohne mit meinem Freund seit 1,5 Jahren zusammen, er ist aber nicht leiblicher Vater meines Kindes.
Leider habe ich als Studentin nichts ansparen können und musste einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen.
Nun wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung, das wir als Bedarfsgemeinschaft den Freibetrag überschreiten und wir die Kosten somit übernehmen müssen - obwohl wir nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft haben oder sowas. Ich habe viele Telefonate mit der Sachbearbeiterin geführt und auch gesagt, dass mein Freund nicht bereit ist Kosten von mehreren tausend Euro für einen Menschen zu tragen , den er nicht mal kannte. Das hat sie nicht interessiert, sie meinte das ist nun mal so wenn man zusammen wohnt.
Meine Frage nun an euch, stimmt das? Es geht hier doch um Bestattungskosten, keine Lebenshaltungskosten! Wenn es um Geld für Essen ginge könnte ich das absolut nachvollziehen, aber eine Bestattung MUSS doch um Himmels Willen anders gehandhabt werden als ein HarzVII Anspruch.
Vielen Lieben Dank fürs Lesen.