Hallo an Alle
Ich bin neu hier, bin Rentner und habe eine Frage wegen einer mir unverständlichen Berechnung.
Kurz zur meiner Lage. Ich musste wegen einem Verkauf meiner Mietwohnung und Eigenbedarfskündigung umziehen.
Trotz angestrengter Suche fand ich nichts anderes, ich musste raus und bevor ich auf der Straße lag, mietete ich die betreffende Wohnung an.
Die Wohnung wurde nur mit Stellplatz vermietet. Eine Weitervermietung ist vom Vermieter untersagt. Die monatlichen Kosten für den Stellplatz betragen 60 €.
Ich finde auf dem Änderungsbescheid wegen der anstehenden Rentenerhöhung (Juli 2020) folgende -mir unverständliche Posten:
Siehe hier den betreffenden Teil des Bescheides.
Aber es wird noch unverständlicher.
Im Bild sieht man, dass bei Berechnung des Gesamtbedarfs die gerade abgezogenen Kosten für den Stellplatz wieder zum Gesamtbedarf hinzu addiert werden.
Siehe unter "Bedarfe für Unterkunft und Heizung, letzter Posten: laufende Nebenkosten / Absetzung Stellplatz"
Das verstehe ich nicht.
Mir kommt es vor wie ein übler Taschenspielertrick.
Einmal werden mir die Kosten für den Stellplatz vom Grundsicherungsbedarf abgezogen, nur um später wieder hinzu addiert zu werden.
Was soll das?
Denn wenn ich sie einmal abgezogen bekomme, nur um sie einige Posten weiter unten wieder dazuaddiert zu bekommen, dann habe ich nichts, dann bekomme ich 0 €.
Werden die Kosten für den Stellplatz nun übernommen, oder nicht?
Es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet das zu verstehen.
Im Netz finde ich nichts.