Hallo in die Runde,
ich habe jetzt schon länger gesucht, ob so richtig keine Antwort gefunden. Also hier meine Situation:
Ich beziehe gerade ALG1 und werde ab Juli einen auf 6-Monate befristeten Job beginnen. Gehen wir mal davon aus, dass ich keinen direkten Übergang zu einem neuen Job schaffe und dazwischen wieder ALG1 beziehen werde. Da ich bisher "nur" 8 Monate ALG1 bezogen habe, würde ich dann ja direkt die "fehlenden" 4 Monate wieder erhalten und ggf. dann Hartz IV beziehen. So weit so gut. Nun frage ich mich allerdings, ob das Gehalt meiner 6-monatigen Zwischenbeschäftigung überhaupt jemals irgendwie mit eingerechnet wird, wenn ich direkt danach wieder das "alte" ALG1 beziehen müsste. Also ob dann diese 6 Monate später in der Regelung (30 Monate vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein) gezählt wird. Oder beginnt einfach dann alles wieder bei Null?
Die Frage ist auch deshalb wichtig, da ich gerade in der Gehaltsverhandlung stehe. Weniger Gehalt, dafür mehr steuerfreie Zusätze (Bpsw. Jobticket) oder mehr Gehalt und keine Zusätze. Wenn das Gehalt dieser Zwischenbeschäftigung eh keine Rolle spielt, würde ich natürlich das wenige mit den Zusätzen nehmen (definitv mehr wert). Ansonsten würde ich mich für mehr Geld entscheiden, damit ich im Ernstfall mehr ALG1 erhalte.
Ich hoffe, das war so alles verständlich. Ich würde mich riesig über eure Hilfe und eure Gedanken freuen.
Liebe Grüße
Vio