Hallo,
ich hatte lange Zeit ein Vermögen, das über dem Freibetrag (meines Wissen nach 5.000,- €) lag. Im Frühjahr aber war es bis auf ca. 1500,- € abgeschmolzen, so dass ich Grundsicherung im Alter beantragt habe. Das Sozialamt hatte die Auszahlung hinausgezögert, so dass ich fast auf 0 war, und dann auf einmal die ganzen Monate nachgezahlt. Ich habe das Geld umgehend wieder angelegt und durch Kurssteigerungen komme ich jetzt wieder auf über 5.000,- €. Wenn mir die Grundsicherung jetzt wieder gestrichen wird, und ich von dem Restvermögen leben soll, bin ich natürlich schnell wieder unter dem Freibetrag und kann erneut einen Antrag stellen. Was würdet Ihr mir raten, wie ich mich verhalten soll?
Wenn alles regelkonform laufen würde, müsste ich jeden zweiten Monat Grundsicherung beantragen und kann dann einen Monat davon leben. Im zweiten Monat müsste ich dann wieder vom eigenen Geld leben, was mein Vermögen aber wieder schnell aufzehren würde.
Dann habe ich noch eine weitere Frage: was ist mit dem Monat, in dem das Vermögen die Freigrenze übersteigt, steht mir für den Monat die Grundsicherung zu? Also zum Beispiel war mein Vermögen gestern bei fast 5200,- €, heute dagegen ist es wieder bei ca. 4900,-. Steht mir jetzt für den Monat Juni Grundsicherung zu oder nicht?
Vielen Dank Euch allen