Hallo, ich beziehe Grundsicherung und habe die Möglichkeit mit einem Bekannten für eine Woche in Urlaub zu fliegen. Dieser bezahlt den Flug, Übernachtung usw. Werden diese Kosten als Einnahmen angerechnet? Reicht es, wenn ich dem Sozialamt mitteile, dass ich in dieser Zeit in Urlaub fliege und eine Kopie der Buchung mit einreiche? Ist es richtig, dass man selbst ein Schonvermögen von 5000 € haben darf.
Urlaub EU
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Alleinstehende können im SGB XII in der Tat ein Schonvermögen von 5.000,--EUR besitzen. Und eine Woche Urlaub per Flieger ist in Coronazeiten auch grundsätzlich möglich. So lange die Buchung nicht über das eigene Konto erfolgt, also Überweiiung vom Konto des Bekannten auf das eigene, dann Weiterleitung an das Reisebüro, scheidet eine Einkommensanrechnung wohl aus. Kritisch wird es immer, wenn irgendwelche Geldmittel einem direkt zufließen.
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Also, damit ich das richtig verstehe. Wenn mein Bekannter die Buchung und Zahlung
von seinem Konto vornimmt, wird es nicht als Einnahme angerechnet.
Vielen Dank.
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So wie ich das verstanden habe, ja. Also es wird nicht als Einnahme gerechnet, da du das Geld selber nie auf dem Konto hattest