Hallo miteinander,
aufgrund einer Trennung muss ich nun meinen Anspruch auf ALG-1 geltend machen und dann aus der gemeinsamen Wohnung raus.
Meine (EX-)Frau arbeitet 30h und ich betreue noch bis zum 01.08. unser gemeinsames Kind.
Da wir keine Betreuung bis August haben, kann ich lediglich Do/Sa/So arbeiten. Ich war etwas schockiert, das man mir trotzdem das ALG-1 kürzen kann und zwar mit der Begründung: Ich könnte ja das Kind in eine Betreuung geben!
In meinem Fall wäre es zwar auch nur zwei Monate die ich ALG-1 beziehe, bevor ich dann mein Azubi-Gehalt Aufstocken muss, aber es wäre schön nicht nur 394€ zu bekommen...
Ist der Fall eindeutig? Werde ich auf einen Großteil meines Anspruchs verzichten müssen, aufgrund der Kindsbetreuung?
Danke für eure Hilfe!