Hallo,
ich bin eben erst auf eure Seite gestoßen und denke ich brauch eure Hilfe.
Das Thema ist sehr groß, deshalb versuche ich euch die relevantesten Infos zu geben um euch auf Höhe zu bringen falls was unklar ist bitte fragen..
Ich habe mir letztes Jahr im neuen Job nach 3 Wochen das Handgelenk sowie 2 Finger gebrochen und habe kurze Zeit später eine Kündigung erhalten. Ich habe zu diesem Zeitpunkt Einstieggeld bewilligt bekommen. Durch eine standard Abfrage des Jobcenters erfuhr das Jobcenter von meiner Kündigung noch vor mir. Ich habe die Kündigung am selben Tag zum JC gebracht als ich Sie erhalten habe. Ich hatte im vorfeld Telefonisch ein Termin vereinbart, noch am Telefon meinte die Dame zu mir, dass ich mich nicht Arbeitslos melden kann da ich Krankgeschrieben bin deshalb ich war der Meinung, dass die Dame diesen Termin nun abgesagt hätte da er unnötig wäre. nun entbrannte ein Streit da ich die Kündigung dennoch 3 mal in den Postkasten im Eingangsbereich des Jobcenters abgegeben hatte, wie sich herausstellte kamen diese wohl nicht an, dies habe ich auch erst Wochen später erfahren als ich zum 4. mal dort war um nachzufragen ob die Kündigung den nun endlich angekommen sei. Sie ist nicht angekommen und ich bin im JC ausgeflippt so dass schnell 2 Securitys neben mir standen. Zum Glück hat die Dame dann wenigstens einen Eintrag im PC gesetzt, wo steht das ich mich sehr aufgeregt hatte, weil ich die Kündigung nun zum 4 mal abgegeben musste. Das ist der einzige Beleg den ich habe um nachweisen zu können das ich die Kündigung abgegeben hatte. ebenfalls habe ich bei diesem Termin angegeben das ich noch 1 weiteres mal Einstiegsgeld bekommen hatte, Die Dame im JC meinte trocken ich hätte Glück und brauch das Einstiegsgeld nicht zurückzuzahlen, eine kurze Google Recherche ergab:
""Die Bewilligung des Einstiegsgeld liegt im Ermessen des Jobcenter und ist daher kein einklagbarer Rechtsanspruch. Da das Einstiegsgeld als zweckgebundene Einnahme nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählt, unterliegt der Zuschuss auch nicht dem Progressionsvorbehalt und muss damit auch nicht versteuert werden.""
nun zum Hauptproblem: Das JC hat vom AG erfahren das ich Gekündigt wurde, behauptet ich hätte keine Kündigung abgegeben, im laufe der Zeit habe ich 3mal eine Anhörung zugeschickt bekommen zu der ich mich auch 3mal gerechtfertigt habe. knapp 2 Monate bevor die Anzeige ins Haus kam hatte ich mich mit dem Inkasso Service in Recklinghausen über die Rückzahlung geeinigt und habe dies auch bestätigt bekommen.
Meine Frage ist: das JC hat vom AG über meine Kündigung erfahren und hat die Zahlung des Einstiegsgeldes 4 Monate lang nicht abgestellt. Dies wird mir nun als Betrug vorgeworfen, ich sehe da aber den Fehler beim JC, da mein Hartz4 Antrag ja bearbeitet und bewilligt bekommen hatte und diese Zahlungen hätte abgestellt werden müssen als der Antrag bearbeitet wurde.
Dafür muss es doch Arbeitsanweisungen geben die besagen das man dies beim bearbeiten Prüfen muss?
Das einzige was ich mir ankreiden lasse, ist die Tatsache, dass ich nicht jeden Monat nachdem das Einstiegsgeld gezahlt wurde erneut zum JC gelaufen bin um darauf hinweisen.
Laut Google darf ich in Deutschland nicht 2 mal wegen einem Sachverhalt Bestraft werden. Da ich ja die Rückzahlung über anderthalb Monate bevor die Anzeige kam bereits geklärt wurde.
Liege ich falsch oder verstehe ich die Situation nicht?