Guten Tag,
erstmal zu meiner Situation. Ich bin 20 Jahre und Abiturient. Ebenso bin Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bei einer 6 köpfigen Familie.
Seit 1,5 Monaten bin ich gewerblich Tätig und erziele bis 500€ Gewinn/Monat, allerdings habe ich kein Gewerbe angemeldet, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und alles über 150€ Gewinn dem Jobcenter abgeben müsste. Ich will jegliche Komplikationen mit dem Finanzamt vermeiden und so schnell wie möglich ein Gewerbe anmelden und meine Steuern bezahlen. Meine Frage: kann ich rückwirkend 1-2 Monate mich von der Bedarfsgemeinschaft abmelden und bei mir zuhause ein Zimmer untermieten? Was für Folgen erwarten mich?
Danke im Voraus
LG