Hallo Ihr Lieben,
wenn man als Selbstständiger aufstockend Alg 2 erhält und die Zahlung der Corona-Soforthilfe genehmigt bekommt, zählt diese dann im Sinne des Alg2 als Einkommen?
LG
Hallo Ihr Lieben,
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Also m.W. soll es als Betriebseinkommen zählen. Wenn also die Soforthilfe und die sonstigen Umsätze (falls noch vorhanden) die Betriebskosten übersteigen, ist der übersteigende Betrag Einkommen im Sinne des SGB II (natürlich abzüglich der üblichen Freibeträge)
Ich weiß aber nicht ob es dazu schon offizielle Regelungen gibt, daher die Angabe ohne jede Gewähr
Vielen Dank, Yamato, das ist eigentlich auch meine Meinung, wollte aber gerne noch ein paar andere Meinungen einholen.
Ich weiß aber nicht ob es dazu schon offizielle Regelungen gibt
Ja, FAQ der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/…1a1248c9515857228086dfe8f)
Zitat: Ja, der Zuschuss in Form der Corona Soforthilfen ist als Betriebseinnahme zu erfassen und wird als solche versteuert. Dies gilt dabei für die Einkommensteuer und sofern juristische Personen die Corona Soforthilfe erhalten, auch für die Körperschaftsteuer.
Quelle:
https://www.haufe.de/steuern/k…orthilfen_170_513808.html
Da es eine Einnhme ist, wirkt sich das über das Betriebsergebnis auch auf auf das ALG II aus.
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Wichtiger Hinweis ist noch ist noch folgendes:
Quelle:
https://mwvlw.rlp.de/fileadmin…ona/4_-_FAQs_20200403.pdf
QuoteIch habe keine laufenden Sach- und Finanzaufwendungen, jedoch habe ich bedingt durch die Corona-Pandemie keine Einnahmen mehr. Wie kann ich meine privaten Lebenshaltungskosten kompensieren?Private Kosten sind durch die Förderung der Corona-Soforthilfe ausgenommen. In diesem Fall hilft die Bundesagentur für Arbeit weiter.
Seite 2/6
Da es eine Einnhme ist, wirkt sich das über das Betriebsergebnis auch auf auf das ALG II aus.
Es ist zwar eine Betriebseinnahme, darf aber nach aktueller Rechtslage nicht für die private Lebenshaltungskosten (Miete, KV, Lebensmittel & co) verwendet werden. In sofern muß ich mich hier revidieren. Dann bleibt hierfür nur das ALG II.
Quote...Grundsicherung deckt private Kosten ab
Zudem könne der private Lebensunterhalts inklusive der Miete der Privatwohnung ohne Vermögensprüfung über die Grundsicherung (Sozialgesetzbuch II) bezahlt werden. "Die Grundidee ist also: die Existenzsicherung inklusive der Miete erfolgt schnell und unbürokratisch über die Grundsicherung, die laufenden Kosten für die Büromiete, Pachten oder andere Dauerschuldverhältnisse über das Sofortprogramm des Bundes", fasst der ehemalige Berliner Finanzsenator den Stand der Dinge zusammen. ...
Quelle:
Hallo zusammen,
falls es noch aktuell ist:
Da der Corona-Soforthilfe ja laufende Kosten gegenüber stehen, müsste der Geldeingang = Geldausgang sein und es dürfte nichts übrig bleiben. Entsprechend sollte auch in der Anlage EKS, welche der Selbstständige dann nach Ablauf des BWZ ausfüllen muss das Ganze 0 auf 0 ausgehen.
Wenn die lfd. Kosten so hoch sind, ja, aber du gibst beides an, die Einnahmen und die Ausgaben. Nicht saldiert. Die Coronasoforthilfe ist aber für die Betriebsausgaben zweckgebunden. Nicht für Kosten der privaten Lebensführung.