Ich wurde überredet folgende freiwillige Erklärung zu unterzeichnen.
Da ich etwas naiv und entgegenkommend bin habe ich das auch getan - obwohl ich nicht verstehe was es wirklich bedeutet:
"Ich beauftrage das umseitig genannte kontoführende Geldinstitut mit Wirkung auch gegenüber meinen Erben und anderen Verfügungsberechtigten, überzahlte Beträge auf Anforderung dem Bezirksamt XY, Geschäftsbereich Soziales, zurückzuzahlen, soweit das Guthaben ausreicht.
Dieser Auftrag kann nur von mir - nicht jedoch von meinen Erben und anderen Verfügungsberechtigten - bis zum 3. eines Monats für die darauffolgende Zahlung widerrufen werden.
Sollte kein hinreichendes Guthaben vorhanden sein, ermächtige ich hiermit das kontoführende Geldinstitut, dem Bezirksamt XY, Geschäftsbereich Soziales auf Anforderung Auskunft über meine Erben oder sonstigen Verfügungsberechtigten zu geben.
Mit einer Offenbarung meiner im Antrag enthaltenen persönlichen Daten gegenüber dem oben bezeichneten Kreditinstitut bin ich einverstanden."
Besonders der letzte Satz ist mir unverständlich.
Könnte es mir Jemand bitte genau erklären - und ggfs. wenn das ungünstig für mich ist, wie und wo ich es ggfs. widerrufen kann.
Ist diese Erklärung tatsächlich nur hinsichtlich meines eigenen Todes wirksam - aber warum steht dann, dass nur ich selbst diese widerrufen kann -
wenn ich tot bin, dann kann ich ja nichts mehr widerrufen?
Beinhaltet diese Erklärung auch ein allgemeiner Zugriff und Einsicht auf oder in das Konto vom Amt?
Vielen Dank!