Ich habe derzeit kein Einkommen und habe alg2 beantragt hatte auch alle unterlagen dabei inklusive kontoauszüge der letzten 3 monate. direkt bei abgabe wird mir gesagt es fehlen kontoauszüge müssten mindestens 6 monate sein und ich sagte ich dachte es wären 3 monate. daraufhin wurde die mitarbeiterin richtig zickig und meinte sie wüsste es wohl besser als ich da sie anträge jeden tag bearbeitet und gab mir einen brief zur mitwirkung des antrages dass ich kontoauszüge von 6 monaten vorzeigen soll. als ich für eine grundlage nachfragte gab sie mir einen zettel vom jobcenter auf denen steht dass man kontoauszüge ungeschwärzt einreichen muss etc... ABER selbst darauf steht eine rechtsgrundlage (B 14 AS 45/07 R vom 19/2/09): dort steht explizit auch 3 Monate kontoauszüge. Als ich nachfragte und darauf hinwies dass auch auf deren eigenen unterlagen schriftlich 3 monate steht und sie bereits 3 monate von mir in der hand hält war sie wieder zickig und meinte es wurde neu entschieden aber die zettel noch nicht geupdated etc und ich soll auf homepage schauen, entweder ich gebe 6 monate oder verzichte auf leistungen. ich habe auch auf der homepage geschaut und da steht tatsächlich man soll 6 monate mitnehmen jedoch ohne grundlage und nach recherche habe ich gesehen dass 6 monate dann angemessen sind wenn man schwankendes einkommen hatte oder z.B. selbständig war. bei mir nicht der fall, hatte immer gleiches einkommen und gleiche ausgaben. ich empfinde dass als nicht gesetzeskonform und wollte nachfragen wie ich am besten den widerspruch verfasse. von anfang an war die mitarbeiterin richtig zickig und abwertend obwohl ich freundlich war aber nachfragte wenn mir etwas unklar war. das mochte die nicht.
Ablehnung wegen fehlender Kontoauszüge
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In der BSG Entscheidung steht nichts davon, dass die 3 Monate das Maximum ist, was gefordert werden darf:
QuoteDies gilt auch in zeitlicher Hinsicht, jedenfalls soweit - wie hier - Kontoauszüge für die letzten drei Monate angefordert worden sind. Der Senat hat nicht darüber zu befinden, inwieweit die Vorlagepflicht von Kontoauszügen für die letzten zwölf Monate noch im Rahmen des § 65 SGB I hinnehmbar wäre (anders LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2007 - L 6 AS 378/07 ER). Gegen die Aufforderung, die Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen, bestehen aber keine grundsätzlichen Bedenken (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 B 48/06 AS ER).
Das BSG hat nur bestätigt, dass 3 Monate gefordert werden dürfen. Ob auch für mehr Monate, hat es explizit offen gelassen.
Du hast jetzt also die Chance, das gerichtlich prüfen zu lassen, ob jetzt, da der regelmäßige Bewilligungszeitraum von 6 auf 12 Monate ausgeweitet wurde, das Verlangen nach 6 Monaten Kontoauszügen verhältnismäßig ist oder nicht, wenn du die fehlenden Kontoauszüge nicht vorlegst und das ALG2 demzufolge abgelehnt wird.
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In der BSG Entscheidung steht nichts davon, dass die 3 Monate das Maximum ist
Habe ich ja auch keineswegs gesagt, deshalb ja meine Aussage:
Quoteund nach recherche habe ich gesehen dass 6 monate dann angemessen sind wenn man schwankendes einkommen hatte oder z.B. selbständig war.
Wollte im übrigen nur ein Update schreiben, da ich 2 Tage nach meinem Post einen Widerspruch per Einschreiben abschickte und heute meinen Bewilligungsbescheid erhielt. Siehe dort, auf einmal reichten die 3 Monate doch
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O.K. 3 Monate kenne ich auch. Bei Erstantrag.
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Im Übrigen, wenn man einen Erstantrag einreicht, ist es üblich, daß das JC sog. Infoveranstaltungen durchführt,. Wenn für 6 Monate Unterlagen rückwirkend angefordert werden, dann wird explizit dqrauf hingewiesen.
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