Hallo,
ich hatte ALGII beantragt und den Bewilligungsbescheid erhalten. Leider stellt das Jobcenter jetzt aber die Leistungen wieder ein. In den Schreiben steht nun, weil ich die Anlagen HG und KdU nicht nachgereicht habe.
Ich wohne in einer Wohnung, die meinem Vater gehört und im Moment will er noch keine Miete oder Nebenkosten von mir. Deswegen habe ich im Hauptantrag reingeschrieben, dass keine weiteren Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft leben und angekreuzt, dass mir keine Kosten der Unterkunft enstehen.
In dem Schreiben steht drinnen, dass die Leistungen eingestellt werden, weil ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen bin und alle Tatsachen angegeben werden müssen, die für die Leistungen erheblich sind.
Da ich aber gar keine Kosten der Unterkunft beantragt habe, muss ich die erwähnten Formblätter doch eigentlich gar nicht einreichen um die 434€ vom Regelsatz zu bekommen? Ich frage mich daher ob deswegen das Hartz 4 gleich ganz gestrichen werden kann und was Ihr dazu meinen würdet?