Hallo,
ich habe ein Schreiben bekommen, dass ich ab 01.08.2019 rückwirkend eine monatliche EU-Rente (volle Erwerbsminderung, unbefristet) erhalte.
Dazu gibt es natürlich eine einmalige Nachzahlung.
Die monatliche Rentenzahlung liegt deutlich unter dem ALG2 Bedarf und somit auch dem Grundsicherungsbetrag,
so dass ich diese aufstockend beantragen kann.
Ich habe bisher ALG2 bezogen (unter Vorbehalt), da meine Erwerbsunfähigkeit ja durch die Rentenversicherung erst entschieden werden musste.
Nun meine Fragen:
1)
Die Grundsicherung kann ich ja erst ab diesen Monat beantragen (02/2020) - was ist mit den Monaten seit 01.08.2019,
in denen ich ALG2 bezogen habe, muss ich das ALG2 zurückzahlen (auf Raten o.ä.), oder wird nur die einmalige Summer verrechnet,
die ich rückwirkend von der Rentenkasse bekomme und alles was ich darüber vom Jobcenter bekommen habe, brauche ich nicht zurückzahlen?
Weiteres Einkommen oder Vermögen habe ich nicht, liegt alles deutlich unter den Freigrenzen von ALG2 oder Grundsicherung.
2)
Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Melde ich mich zuerst beim Grundsicherungsamt oder beim Jobcenter?
Ich lebe allein, habe keine Freunde oder Bekannte und keine Hilfe und somit Niemanden der sich in diesen Dingen auskennt.
Das Bürokratische schaffe ich immer alles gerade so, aber ich tue mich manchmal schwer damit alles in der richtigen Reihenfolge zu
beantragen oder tun...
Danke vielmals!