Hallo zusammen
Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, denn ich bin neu hier und habe eine brennende Frage zum Thema:"Mietkostenübernahme des Jobcenters"!
Ich lebe derzeit in Trennung und bin auf der Suche nach einer Wohnung für meine 1-jährige Tochter, meinem 19-jährigen Sohn und mich.
Ich habe bereits bei unserem zuständigen Jobcenter vorgesprochen und wollte Hartz IV beantragen, was aber eingestellt wurde, da man mir mitteilte, dass ich derzeit keine Hilfen bekommen würde. Hilfen würden erst geleistet werden, wenn ich in eine eigene Wohnung gezogen bin. Was mir natürlich auch einleuchtet.
Der Wohnungsmarkt ist bei uns sehr mau und meist sind die Mieten teurer als die örtliche Pauschale, was das Jobcenter übernimmt.
Nun zu meiner Frage.
Ich hätte derzeit eine Aussicht auf eine Wohnung. Da ich mit meinem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft bilde steht uns 3en ja eine 3-Zimmer Wohnung zu.
Die Wohnung, die wir bekommen könnten ist jedoch eine 2-Zimmer Wohnung.
Sie ist aber sehr, sehr gross und mit einer Zwischenwand als 3-Zimmer Wohnung nutzbar.
Vom Mietpreis liegt sie aber im Rahmen einer 3-Zimmer Wohnung (laut Miettabelle des Jobcenters für den Wohnort).
Wie handhabt das nun das Jobcenter?
Würden sie die Miete übernehmen, oder muss sich das Jobcenter an die Pauschale einer 2-Zimmer Wohnung halten und würde den Mietvertrag ablehnen???
Aber eigentlich stünde uns ja eine 3-Zimmer Wohnung zu und somit ja auch die höhere Mietpauschale.
Es wäre sehr toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Tanja