Hallo,
ich bin aktuell Erwerbsunfähig (aktuell eingestuft bis 09/2020) und bekomme daher Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII).
Grund sind Depressionen, ich bin aktuell auch in Behandlung.
In den letzten 1,5 Jahren habe ich ein Fernstudium zum Softwareentwickler gemacht und würde gerne in Zukunft auch als Softwareentwickler arbeiten.
Um wieder belastbarer zu werden habe ich bereits angefangen Programme zu entwickeln und kostenlos kleine Auftrage für Communityprojekte zu übernehmen. Nun würde ich gerne einen Schritt weiter gehen und auch kleine bezahlbare Projekte annehmen bzw. mit Werbung oder 1-2€ für meine Programme etwas dazuverdienen.
Dafür müsste ich ein Nebengewerbe anmelden. Darf ich das bei SGB XII? Meine Arbeitszeit beläuft sich auf ca. 2 Stunden / Tag, insgesammt max. 10-12 Stunden / Woche.