Hallo alle beieinander!
Ich würde Euch gerne diese komplexe Situation beschreiben (das Wichtigste in kursiv
Wir leben zu dritt (2 Erw. & 1 Kleinkind) in einer DG-Wohnung von 64qm (laut Mietvertrag). Die kostet 750€ kalt (NK 50€).
Das Amt rechnet davon 700€ als angemessen und zahlt für 2 von 3 Personen entsprechend Kdu-Kosten.
Leider ist es hier eine sehr teure Stadt. Wohnraum ist äußerst knapp, es gleicht einem Full-Time-Job, sich um eine preislich
und räumlich angemessene Wohnung zu kümmern (inkl. Besichtigungsterminen mit 40 anderen Bewerbern).
Kürzlich haben wir festgestellt, dass die tatsächliche Wohungsgröße über 15% kleiner ist als angegeben, da die Dachschrägen nicht korrekt gemessen wurden.
Jetzt würden wir zum einen gerne die zuviel gezahlte Miete zurückverlangen. Wir bezogen allerdings nicht die ganze Zeit über Hartz4. In der Bezugszeit
bezog es nur eine Person (die andere bezog Bafög). Ein Wohngeldanteil wurde auch für das Kind gezahlt.
Jetzt ist außerdem die Wohnungsgröße laut verschiedenen Quellen (z.B. https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/) alles andere als angemessen für
3 Personen. Deshalb steht zum anderen ein Umzug wegen der Größe an.
1. Frage
Inwiefern werden die Anteile der Mietrückzahlung berechnet bzw. als EInkommen angerechnet?
(2/3 der Zeit haben wir die Miete selbst gezahlt, 1/6 der Zeit hat das Amt mit 750€ gerechnet und 1/6 mit 700€, wovon jeweils 2/3 als Kdu ausgezahlt wurden)
2. Frage
Wenn wir nun in eine Wohnung umziehen würden, die 75qm groß ist, bei einer KM von 680€, würde uns das allein aufgrund der jetzigen unangemessenen
Größe genehmigt werden?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Billy