Hallo
Es bestehen zwei zusätzliche, ausl. Mini-Altersrenten, die in einem Fall bei der monatl. Grundsicherung angerechnet werden müssen. Aber wie?
a) Bezüge aus Österreich, 14x rund 350 EUR im Kalenderjahr
b) Bezüge aus der Schweiz, 12x rund 70 EUR im Jahr mit monatlich schwankenden Verrechnungskursen des CHF.
1) Die österr. Bezüge werden nach der Formel 14 x Betrag / 12 = monatl. Anrechnungsbetrag berücksichtigt, was aber nicht den realen Einkommenslagen entspricht.
2) Die Schweizer Bezüge werden als Durchschnitts-Monatsbezüge geschätzt. Der Grundsicherungsbescheid erfolgt deswegen nur "provisorisch" für max. ein Jahr.
Fragen: Gibt es für solche Fälle eine gesetzliche Regelung- oder unteriegt die Berücksichtigung als anrechenbares Einkommen dem Ermessen der jeweiligen Sachbearbeitung mangels "intelligenter" Computerunterstützung? Es handelt sich hierbei jedoch um keinen Streitfall.