Hallo,
nach wenigen Monaten H4 habe ich eine Stelle gefunden. Für die Stelle muss ich umziehen und habe auch alles erforderliche beantragt. Ich habe mich im Internet belesen und da steht, dass man bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Antrag auf Einstiegsgeld stellen kann.
Das gilt wohl eben nicht NUR für selbstständige. (siehe §16 SGB II).
Ich weiss es ist eine KANN Leistung... Aber das, was ich mir von meiner SB anhören durfte konnte ich einfach nicht so recht glauben.
Ich habe nach Einstiegsgeld gefragt und die meinte nur so zu mir "Ja das gibt es aber im Jobcenter für unseren Landkreis nicht"ÄHHH kann doch nicht wirklich sein..
Ich hab vor jetzt trotzdem schriftlich einen Antrag auf die nötigen Formulare zu stellen. Sie meint solche Formulare gibt es nicht. Aber das stimmt doch nicht. Ich hbae am Telefon gemerkt, dass es nichts bringt sich mit der weiter zu unterhalten und daher stelle ich jetzt hier im Forum meine Frage in der Hoffnung das jemand hier näheres weiss