Hallo, ich bin neu hier und brauche mal eure Hilfe.
Mein Sohn 22, arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte und hat jetzt Grundsicherung beantragt.Sgb XII
Da er mit mir zusammen lebt und ich aber nicht zur Miete wohne sondern in einem Eigenheim, gibt es ja keinen Mietvertrag.
Jetzt wurde mir gesagt, das ich ihm einen eigenen Mietvertrag ausstellen soll, damit das Amt auch Kosten für die Unterkunft
übernimmt.Ich muss dabei erwähnen, das mein Sohn 2 Jahre im Eingangsbereich der Wfbm gearbeitet hat und zu dieser Zeit
auch keine Leistungen erhalten hat. Ich habe bisher ca. 200 Euro Wohngeld erhalten, was aber jetzt wegfällt wenn mein Sohn
Grundsicherung beantragt, da mir alleine kein Wohngeld zusteht weil er ja dann nicht mehr zur BG gehört.
Ich selber habe ca auch nur ca. 970€ zur Verfügung und mein Sohn 220€ Halbweisenrente plus sein Werkstatteinkommen
von 117€ plus Kindergeld, das aber mir ausgezahlt wird.Damit sind wir auch über die Runden gekommen.
Jetzt war meine Überlegung, das das Amt dann 200€ für ihn als Kosten für die Unterkunft übernimmt, was ich eigentlich
Angemessen finde. Jetzt wollen die von mir eine Rentabilitätsrechnung. Bitte kann mir einer helfen, ich komme damit nicht zurecht. Wir haben eine Wohnfläche von 110 qm, indem ich alleine wohne mit meinem Sohn.
Bin ich dazu verplichtet, dies auszufüllen, da ich ja keine Leistung bekomme.Nach Aussage des Amtes übernehmen die nur
Die Zinsen anteilig und die angemessenen Nebenkosten. Meine Tilgung nicht, was ja korrekt wäre, wenn ich Leistung beantrage, aber es geht hier um meinen Sohn.Denn wenn es so wäre, hätten wir ja weniger Einkommen als jetzt mit Wohngeld. Sorry für den langen Text, aber ich brauche dringend euren Rat.