Hallo Guten Tag:
Wie sind die Mietobergrenzen in Berlin bei drohender Obdachlosigkeit?
Kennt jemand das? Kann vielleicht helfen? Es ist eine nicht so gute Lage.
Danke.
Brigitte
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Die Ausführungsvorschriften findest du hier: https://www.berlin.de/sen/sozi…39.php#p2019-11-29_1_20_4
Darin steht z.B. dass die Richtwerte für die monatliche Bruttokaltmiete (421,50 Euro für einen Singlehaushalt) um 20 % überschritten werden kann, wenn "die Unterbringung in kostenintensiveren gewerblichen oder kommunalen Einrichtungen beendet oder verhindert werden kann."
Die Ausführungsvorschriften findest du hier: https://www.berlin.de/sen/sozi…39.php#p2019-11-29_1_20_4
Darin steht z.B. dass die Richtwerte für die monatliche Bruttokaltmiete (421,50 Euro für einen Singlehaushalt) um 20 % überschritten werden kann, wenn "die Unterbringung in kostenintensiveren gewerblichen oder kommunalen Einrichtungen beendet oder verhindert werden kann."
Dankeschön für Antwort.
Ist das richtig, dass man zu der Warmmiete dann bei drohender Obdachlosigkeit 20 Prozent hinzurechnen muss?
Wäre dann die GESAMT - Meite (ohne Stromkosten) dann so:
421,50 + 20 Prozent wegen Obdachlosigkeit + andere Kosten = ergibt eine Gesamtmiete :
bei Heizöl:
573 Euro GESAMT – Miete
570 Euro GESAMT – Miete
566 Euro GESAMT – Miete
566 Euro GESAMT – Miete
Bei Erdgas:
580 Euro GESAMT – Miete
576 Euro GESAMT – Miete
572 Euro GESAMT – Miete
570 Euro GESAMT – Miete
Bei Fernwärme:
597 Euro GESAMT – Miete
592 Euro GESAMT – Miete
588 Euro GESAMT – Miete
585 Euro GESAMT – Miete
Ist das richtig?
hofe jemand kennt das im 2. beitrag und antwortet bitte
ich bin in not
sind die gesamtmieten bei drohender Obdachlosigkeit so hoch , wenn man 20 prozent hinzurechnet?
bitte einfache antworten
gesetze kann ich nicht
oder gesetze mit erklärung
Wieso fragst du nicht das zuständige Jobcenter? Niemand hier kennt jede Einzelheit von jeder Kommune Deutschlands zu deren Unterkunftsrichtlinien.
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Ist das richtig, dass man zu der Warmmiete dann bei drohender Obdachlosigkeit 20 Prozent hinzurechnen muss?
Hallo Brigitte,
nein, der Zuschlag von 20% bezieht sich nur auf die Bruttokaltmiete.
Turtle1972 hat übrigens den besten Tipp geschrieben: Wende dich an das zuständige Jobcenter, da wird dir geholfen.
Ich wünsche Dir alles Gute.