Hallo,
Ist die Liste der 4 Mehrbedarfsfälle in § 21 SGB II abschliessend?
Ich lese bei
https://www.juris.de/jportal/p…gbii&nid=jpk-SGBB-4SR0042
125) Handelt es sich dagegen um medizinisch notwendige Kosten, die dem Leistungsberechtigten regelmäßig entstehen, weil Leistungen der Krankenversicherung wegen ihres geringen Abgabepreises von der Versorgung nach dem SGB V ausgenommen sind, kommt eine Übernahme dieser Krankheitskosten als besonderer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in Betracht"
130) Steht fest, dass die Kosten, z.B. für Medikamente und Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis, nicht von der GKV erbracht werden, ist eine Übernahme der Kosten über die Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 SGB II möglich, soweit es sich um medizinisch notwendige Dauerbedarfe von nicht unerheblichem Umfang handelt
kann das aber nicht rechtlich einordnen.
Im konkreten Fall geht es dabei nicht um die Medikamente wg. Neurodermitis (die werden von der KV übernommen, nur 5,- € Rezeptgebühr) , sondern um die notwendigen dafür benötigten Verbandmaterialien, die die KV nicht übernimmt, was im konkreten Fall ca. 25-30,-/Monat ausmacht.