Hallo und Grüsse in die Runde,
Meine Situation ist folgende :
Ich bin Erwerbsminderungs berentet und beziehe ergänzend Grundsicherung .
Vor 3 Monaten wurde meine Enkelin aus einer Einrichtung zu mir beurlaubt und nicht wieder dort aufgenommen.
Nun lebt sie bei mir .
Sie steht kurz vor ihrem 15. Lebensjahr.
Ihre Mutter , meine Tochter, lebt in einem andern Bundesland und hat beim dortigen Jugendamt einen Antrag auf Verwandten pflege gestellt . Das bedeutet ich soll Pflegegeld für meine Enkelin bekommen.
Einen Antrag auf Kindergeld habe ich gestellt ,der ist bewilligt und die Zahlung wird demnächst erfolgen .
Nun habe ich Kontakt mit dem Jugendamt im Landkreis in dem meine Tochter wohnt, da von dort aus gezahlt werden soll. Das Jugendamt hat alle Unterlagen an das Jugendamt an meinem Wohnort geschickt ,da ich zwar als Verwandte keine pflegeerlaubnis brauche ,aber dennoch überprüft werfen soll,wenn ich leistungen in Anspruch nehmen will (muss).
Nun ziehen sich die Auflagen in die Länge, Seminare, Hausbesuch , amtsärztliche Untersuchungen ,Führungszeugnis etc
Ich habe mehrfach bei beiden Jugendämtern um finanzielle Hilfe gebeten , die dringend nötig ist , denn der Lebensunterhalt, Kleidung etc muss bestritten werden .
Bis zur endgültigen Überprüfung, die sich bis 2020 ziehen wird, wird nichts gezahlt.
Frage: kann ich für meine Enkelin Grundsicherung, Sozialhilfe oder Hartz IV beantragen?
Meine Tochter ist leider nicht in der Lage finanziell zu helfen ,da sie selber Erwerbsminderungsrente bezieht.
Ich fühle mich im Regen stehen gelassen und versorge das Kind seit 3 Monaten .....
Danke fürs Lesen. Lg Michaela