Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage ob man bei folgendem Szenario Anspruch auf ALG 1 hätte.
Person A hat 7 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet, hat dann den Job gewechselt (nahtloser Übergang) und befindet sich nun in der Probezeit Ihres neuen Arbeitgebers.
Die Probezeit endet zum 30.11.2019 (nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vertraglich beidseitig 3 Monate).
Da ihr das neue Arbeitsumfeld nicht zusagt schaut sich Person A nach einer neuen Stelle um und könnte diese auch am 01.01.2020 anfangen.
Um nicht bis zum 28.02.2020 an die aktuelle Stelle gebunden zu sein (3 Monate Kündigungsfrist) kündigt Sie diese fristgerecht zum 31.11.2019, wäre dann aber für einen Monat arbeitslos.
(sofern Sie sich keinen "Übergangsjob'' sucht).
Besteht hier für den Dezember Anspruch auf Arbeitslosengeld?.. Person A hat den Job ja nicht gekündigt um sich im Dezember auszuruhen, sondern um ab 01.01.2020 die neue Stelle antreten zu können.
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.