Folgende Sachlage:
Alleinerziehende Mutter mit 5 Kindern
2 sind 14 Jahre, 2 sind 18 Jahre, Eines ist 26 Jahre.
Bis auf das 26jährige Kind beziehen alle Hartz 4.
Die beiden 14jährigen sind noch schulpflichtig.
Die beiden 18jährigen sind in der Berufsvorbereitung.
Derzeitige Zimmeraufteilung: Die 14 und 18jährigen teilen sich jeweils ein ca. 15 qm großes Zimmer.
Die Mutter und das 26jährige haben jeweils ein ca. 9 qm großes Zimmer.
Meine Fragen:
Haben die beiden volljährigen Kinder einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer?
Wie sieht dies bei den beiden 14jährigen aus?
Welche Zimmergröße gilt dabei ggf. als angemessen?
Dankeschön
Rainer A. Lingner