Hallo!
Ich möchte demnächst ausziehen (lebe in einer geschützten Einrichtung) und frage mich jetzt, ob ich ALG 2 oder Sozialhilfe beantragen muss? In dem ALG 2 Antrag habe ich gelesen, dass man seine persönliche Einschätzung bzgl der Erwerbsfähigkeit abgeben muss.
Ich sehe mich als nicht Erwerbsfähigkeit an (habe auch Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 und Merkzeichen H und G).
Muss ich also trotzdem ALG 2 beantragen? Oder gleichzeitig auch einen für Sozialhilfe?
Ich steige da nicht ganz durch. Brauche ich ein amtsärztliches Gutachten für den Antrag auf Sozialhilfe? Oder muss ich ALG 2 beantragen, und dann von denen zum Gutachter geschickt werden? Sorry für meine verwirrten Fragen!
Danke für Antworten und viele Grüße