Hallo schreibt doch bitte mal den Namen an wen Euro Nachrichten sind, hier sind mehrere Leute die was wissen wollen.
Ich z.B. ist das für mich: hier diese Stelle von Turtle1972 "daher ein Teil des Regelsatzes für den unangemessenen Teil der Miete verwendet"
in wie weit habe ich den unangemessene Miete ? Meine Miete ist für 42 Quadratmeter WARM = 315 Euro vollkommen angemessen !
Ich zahle also von meiner Alters-Rente 460 Euro meine Warmmiete und der Rest von ca. 270 Euro ist für aufstockenden
Lebensunterhalt, so will ich es mal bezeichnen. Somit komme ich auf Hartz4 Nivau.
Nun drückt Euch mal bitte bisschen klar aus, das auch ein NIcht-Jurist wie ich, es verstehe. Muss in Grundsicherung als 68 Jähriger
Rentner mit eigenen Renteneinkommen das Guthaben von nur 280 Euro zurückzahlen an das Sozialamt oder nicht ?
Weiter oben schreibt aber Animus das es eben wie in § 82 Abs.1 Satz 2 dann doch Kein Einkommen ist... Ja was denn nun ?
Bitte mal um einfache verständliche Aufklärung bitte.
Anderenfalls muss ich mir dann doch einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und mich von einem Fach RA für Sozialrecht
korrekt aufklären lassen.