Mein Name ist Felix und ich benötige Hilfe.
Die vorrangige Leistung Wohngeld wurde mir rechtskräfitg abgelehnt.
Nun hat das Sozialamt die nachrangige Leistung auf Sozialhilfe mit der
Begründung abgelehnt, dass die vorrangige Leistung Wohngeld abgelehnt wurde.
Aus meiner Sicht kann es doch nicht sein, dass eine rechtskräftige Ablehnung von
vorrangigen Leistungen die Gewährung von nachrangigen Leistungen mit ausschließt.
Weiß jemand etwas darüber???
Vielleicht ist einem ein Urteil vom BSG bekannt???
Gruß
Felix