Hallo,
vielleicht weiß jemand im Forum Rat.
Meine Schwestern (beide erwerbstätig und Ü25) wohnen mit meiner Mutter (Hartz IV) als BG zusammen. Die Wohnung liegt im Haus einer Person, zu der ebenfalls ein verwandschaftliches Verhältnis 1. Grades besteht (deren Wohnung und Hypothek/Finanzen laufen unabhängig von der BG). Es macht wenig Sinn für meine Schwestern, aus dem Haus auszuziehen, da Arbeitsplätze und Freundeskreis in der Umgebung sind. Daher möchten sie die BG in eine WG umgestalten. Es geht vornehmlich um mehr Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, Trennung von Haushalt usw. Einkäufe, Möbel etc. sollen in Zukunft getrennt besorgt , der Mietvertrag entsprechend abgeändert werden. Nun stellt sich mir die Frage, ob dies grundsätzlich von der Behörde akzeptiert wird und wie schwierig eine Durchsetzung einer WG in solch einem Falle ist. Und wie weit sollte die Trennung der Versorgung gehen (es gibt getrennte Zimmer, jedoch teilt man sich ein Wohnzimmer. Wäre es akzeptabel, wenn abwechselnd Küchendienst geleistet wird, inkl. Kochen?). Ein Auszug hätte ebenfalls zur Folge, dass die Wohnung als zu groß aberkannt würde, und den Papierkram könnte man allen durch eine WG ersparen. Interessieren würde mich hauptsächlich, wie wahrscheinlich eine WG anerkannt wird und wie lange dies dauern könnte.
Danke -lich im Voraus. Sanne