Hallo,
Kann ich noch nachträglich nach einer Mietminderung bitten, wenn ich beim Einzug nicht wusste, dass Schimmel an der Decke ist?
Und wie gehe ich da vor, wenns geht?
Hoffe auf hilfreiche Antworten.
Gruß
Hallo,
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Du verwechselst was. Hier ist kein Mietrechtsforum.
Es geht mir um die Mietminderung bei Hartz-5-Bezug. Hab im Net inzwischen eine Seite finden können, die es mir erklärt. Danke trotzdem
Das Coole bei "Hartz 4" ist ja das, daß man zwar Mietminderung beantragen kann. Vielleicht sogar auch durchsetzen kann. Diesen Bonus aber soglcieh an das JC weitergibt. Denn, was steht im SGB II, Kap. 22?
Quote(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
In sofern kann es durchaus passieren, daß dich das JC da unterstützt. Schließlich spart es dann auch. .
Wie das nun bei "Hartz 5" oder "Hartz 6" aussieht, wissen vielleicht Andere.
Um Mietminderung bittet man nicht, man macht es einfach.
Allerdings muss man vorher dem Vermieter eine realistische Frist setzen, den Mangel zu beseitigen, hält der dann diese Frist nicht ein mindert man die Miete.
Allein schon wegender genannten Fristsetzung geht eine Mietminderung nicht rückwirkend.
Außerdem sollte man so etwas nicht ohne Beratung und Hilfe durch einen Anwalt oder einen Mieterverein o.ä. durchziehen.
Macht man dabei etwas falsch droht nämlich die Kündigung sobald durch die (ggf. ungerechtfertigte) Minderung umgerechnet zwei Monatsmieten offen sind.
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droht nämlich die Kündigung sobald durch die (ggf. ungerechtfertigte) Minderung umgerechnet zwei Monatsmieten offen sind.
Das hält sich hartnäckig, stimmt aber nicht. Für eine Kündigung reicht schon 1 Monatsmiete Verzug.
Ja, für eine ordentliche Kündigung. Und auch, wenn häufig untermonatlich Rückstände bestehen. Hier sind die Kriterien für eine Ordentliche Kündigung gegeben, auch wenn das Mietkonto noch noch vor Ablauf der 2- Monatsfrist ausgeglichen wird. Häufiges verspätetes Zahlen der Miete rechtfertigt eine Kündigung. Lediglich bei einer Nichtzahlung der BK- Nachzahlung sieht das etwas anders aus.
Yamato meint hier aber sicher die Fristlose Kündigung. Die Unterscheidung macht deshalb Sinn, weil ein Vermieter bei 2 Moaten Rückstand fristlos und hilfsweise Ordenlich kündigen kann.
Kippt aber dann nämlich die Fristlose bei verspätetem, aber dennoch vollständigem Ausgleich des Mietkontos, bleibt es bei der Ordentlichen Kündigung. Das gilt eben auch dann, wenn keine Mietschulden mehr bestehen.
Wurde in so einem Falle lediglich fristlos gekündigt, kommt der Mietschuldner mit einem Blauen Auge davon.
Wird unberechtigt die Miete gekürzt, kann das einen Grund für zumindest eine Ordentliche Kündigung darstellen. Diese ist dann aber i.d.R. nicht zu beanstanden.
Hallo,
Kann ich noch nachträglich nach einer Mietminderung bitten, wenn ich beim Einzug nicht wusste, dass Schimmel an der Decke ist?
Und wie gehe ich da vor, wenns geht?
Hoffe auf hilfreiche Antworten.
Gruß
Wie viele hier schon geschrieben haben, bittet man nicht um eine Mietminderung. Man setzt eine realistische Frist, die Mängel zu beheben und wenn die nicht eingehalten wird, dann mindert man die Miete.
Hier gibt es eine Zusammenfassung in Zusammenhang mit ALG II https://www.mietrecht.com/miet…das-jobcenter-informieren