Hallo zusammen,
bin momentan zur Überbrückung wieder kurzzeitig im ALG II gelandet.
Musste einen kompletten Neuantrag stellen.
Habe wie immer alles geschwärzt was für die Berechnung und aus Datenschutzgründen für die Berechnung irrelevant ist.
So auch meinen Vermieter. Die Miete ist gleichgeblieben. Es hat sich rein gar nichts verändert.
Nun behauptet der Sachbearbeiter, dass in der BDU (??) weniger Grundmiete (525) angegeben wäre.
Was ist BDU? Es geht um ganze 2,50 Euro.
Im Mietvertrag stehen
530 Euro Grundmiete
145 Heizkosten
150 Nebenkosten
Das macht 825 warm. Da ich in einer WG lebe, macht das durch 2 geteilt = 412,50.
Wo ist jetzt das Problem? Er sagt selbst, dass ich nachweislich eine Grundmiete von 530 habe. So stehe es auch noch im Computer. Nun verlangt er einen ungeschwärzten Mietvertrag und meint der dürfe nicht geschwärzt sein. ich sehe das nicht ein. Es war immer dieselbe Summe.
Hinzu kommt das ich die Wohnung bald alleine übernehmen werde und somit unter keinen Umständen möchte, dass mein Vermieter vom ALG II- Bezug erfährt.
Das wäre ziemlich verheerend für mich.
Ich werde wahrscheinlich sogar schon diesen Monat wieder Arbeit aufnehmen (Erzieherin), man rennt mir quasi die Tür ein. Meine ALG I Anrechenzeiten haben nach der Ausbildung ganz knapp nicht gereicht, deswegen jetzt das ganze Theater mit dem Neuantrag.
Darf ich den Vermieter schwärzen oder nicht?
Danke schon mal im Voraus!
Sandburg